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RECHTSGEBIETE

VERKEHRSRECHT

Verkehrsrecht

Verkehrszivilrecht: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen im privaten und geschäftlichen Bereich unter Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit der unfallgegnerischen Haftpflichtversicherung.

Verkehrsstrafrecht: Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie z.B. Trunkenheitsfahrten, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung, etc.

Bußgeldsachen: Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (mit den häufigen Folgen der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und/oder mit drohendem Fahrverbot), z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen, oder anderer Verstöße gegen die StVO, das Fahrpersonalgesetz oder andere Verkehrsgesetze.