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RECHTSGEBIETE

ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Streitigkeiten betreffend die Eingehung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten wie Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Beschlussverfahren.