
RECHTSGEBIETE
Schadensrecht
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen Schadensfällen, bei denen der Schädiger durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln dem Geschädigten einen Sach- und oder Personenschaden zufügt. Typische Schadensfälle sind Schlägereien, aber auch Skiunfälle, Sportunfälle oder ärztliche Fehlbehandlungen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung als Nebenkläger oder Privatkläger sowie umfassende Vertretung
und Beratung als „Opferanwalt“.