SCHADENSRECHT

RECHTSGEBIETE

SCHADENSRECHT

Schadensrecht


Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wegen Schadensfällen, bei denen der Schädiger durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln dem Geschädigten einen Sach- und oder Personenschaden zufügt. Typische Schadensfälle sind Schlägereien, aber auch Skiunfälle, Sportunfälle oder ärztliche Fehlbehandlungen.


Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung als Nebenkläger oder Privatkläger sowie umfassende Vertretung und Beratung als „Opferanwalt“.

RECHTSANWALT 

Y. SCHÄFTLMEIER

RECHTSANWÄLTIN
BIGELMAIER
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