SOZIALRECHT

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Sozialrecht

Zum Sozialrecht gehören verschiedene Rechtsgebiete, die zum größten Teil in den Sozialgesetzbüchern geregelt sind. Dies sind unter anderem das Arbeitslosengeld I, Hartz IV, das Recht der Krankenversicherung, Rentenversicherung und der Unfallversicherung. Sollten Sie einen Bescheid erhalten haben, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren vor den Behörden und Ämtern sowie in Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Gegenstand unserer Tätigkeit im Sozialrecht ist dabei die Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Bescheide. So kann es immer wieder vorkommen, dass Behörden das Arbeitslosengeld, das Krankengeld oder Leistungen des Jobcenters in zu geringer Höhe gewähren oder dass der Grad der Behinderung oder ein Rentenanspruch zu Unrecht verneint wurde.
Sobald Sie einen Bescheid erhalten haben, sollten Sie regelmäßig einen Anwalt aufsuchen, der die Rechtmäßigkeit des Bescheids prüft. Denn wird nicht rechtzeitig gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bescheid rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann man in einem Überprüfungsverfahren diese rechtskräftigen Bescheide angreifen.
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